AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BRB Büromaschinen GmbH

Stand: Dezember 2011

1. Vertragsabschluß
1.1. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kaufvertrag (Geschäftsbedingungen). Abweichende Bedingungen unseres Kunden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für die gesamten zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unserem Kunden unabhängig davon, ob bei Abschluß des Einzelver-trags nochmals ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung, die dem Kunden gesondert übersandt wird.
1.3. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung unsere Kunden von uns schriftlich oder telefonisch bestätigt oder die Lieferung der bestellten Ware ohne gesonderte Bestätigung ausgeführt wird.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Unsere Preise richten sich nach unserer am Tag der Auftragsbestätigung bzw. - falls diese nicht gesondert erfolgt - am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preisliste. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer und Urheberrechtsabgabe nicht ein. Preiserhöhungen werden von uns 30 Tage im voraus angekündigt. Unser Kunde kann von einem erteilten Auftrag bis zwei Wochen nach dem Zeitpunkt zurücktreten, in dem die neue Preisliste gültig geworden ist.
2.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.
2.3. Wir sind berechtigt, für die 2. Mahnung 10 EURO und ab der 3. Mahnung jeweils
15 EURO Aufwendungsersatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz zu berechnen. Weitergehende Rechte von uns bleiben unberührt.
2.4. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen unsere Forderungen steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.5. Sämtliche Lohnleistungen sind sofort rein netto fällig
2.6. Wir sind berechtigt bei Kleinmengen im Ersatzteil- und Verbrauchmaterialgeschäft einen angemessenen Mindermengenzuschlag zu erheben.
2.7 Ändern sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung die unserer Kalkulation zugrunde liegenden Faktoren (Materialpreis, Lohnentwicklung, Zuliefererpreise) wesentlich, sind wir zur angemessenen Preisanpassung berechtigt. Erhöht sich der Preis um mehr als 6 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

3. Liefertermine, Versand, Gefahrtragung
3.1. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn sich unserer Lieferungen durch eine unzureichende Selbstbelieferung um mehr als einen Monat verzögert, kann jeder der Vertragspartner von den davon betroffenen Aufträgen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen zurücktreten. Im übrigen werden wir in angemessener Frist nach Auftragsbestätigung liefern. Wir sind zu Teillieferungen und sonstigen Abweichungen von der Bestellung berechtigt, soweit diese Abwei-chung die Verwendbarkeit des bestellten Erzeugnisses zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt und dem Kunden zumutbar ist. Nicht ausgelieferte Teile einer bestätigten Bestellung werden wir in angemessener Zeit nachliefern. Liefertermine sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung bindend. Können wir nicht rechtzeitig oder vollständig liefern, werden wir den Kunden kurzfristig unterrichten.
3.2. Wir sind berechtigt, Bestellungen des Kunden auf volle Verpackungseinheiten aufzurunden, sofern die Bestellmenge nicht der kleinsten Verkaufsmenge laut unserer aktuellen Preisliste entspricht.
3.3. Die Wahl des Versandweges und des geeigneten Verpackungsmaterials behalten wir uns vor. Mehrkosten, die durch eine besondere Versand- oder Verpackungsart auf Wunsch des Kunden entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.4. Die Sach- und Preisgefahr geht mit der Übergabe unserer Erzeugnisse durch den Frachtführer auf den Kunden über. Verzögern sich Auslieferungen oder Sendungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald er unsere Anzeige der Versand- oder Auslieferungsbereitschaft erhalten hat, auch wenn es sich um einen Verbraucher handelt.
3.5. Nimmt der Kunde die auf Abruf bestellte Ware nicht bis zu dem vereinbarten Termin ab, so können wir versandfertige Ware auf Gefahr des Kunden einlagern und unter Belastung mit allen uns entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung stellen. Außerdem sind wir berechtigt, die Ausführung weiterer Abrufaufträge unseres Kunden abzulehnen und Ersatz des uns damit entstehenden Schadens zu verlangen.

4. Untersuchungspflicht / Rechte des Kunden bei Mängeln
4.1. Der Kunde hat unsere Erzeugnisse nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen und uns dabei erkannte Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung bei Lieferung nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schrift-lich anzuzeigen.
4.2. Der Kunde hat innerhalb einer angemessenen Frist Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhafter Erzeugnisse. Wenn es sich bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist davon auszugehen, dass Mängel der von uns gelieferten Erzeugnisse nur von uns zu vertreten sind, wenn der Kunde Originalersatzteile, - verschleißteile und –verbrauchsmaterial oder entsprechende vom Hersteller unserer Erzeugnisse empfohlene Materialien eingesetzt hat sowie notwendige Wartungen und Inspektionen unserer Erzeugnisse durch uns oder von uns autorisierte Fachkräfte hat durchführen lassen. Soweit sich unsere Auf-wendungen dadurch erhöhen, daß unsere Erzeugnisse nach Lieferung an den Kunden an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden sind, trägt der Kunde da-mit verbundene Mehrkosten. Die durch unberechtigte Mängelrügen entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Kunde. Wenn eine vom Kunden gesetzte angemesse-ne Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhafter Erzeugnisse fruchtlos abgelaufen ist bzw. Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind, ist der Kunde berechtigt, eine Minderung der vereinbarten Vergütung oder Schadensersatz zu verlangen oder vom Kaufvertrag über das mangelhafte Erzeugnis zurückzu-treten.
4.3. Wenn es sich bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Erzeugnisse ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung an den Kunden. Sind Gegenstand des Kaufvertrags gebrauchte Erzeugnisse und ist der Kunde kein Verbraucher, verkürzt sich die betreffende Verjährungsfrist auf sechs Monate. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängel der gelieferten Erzeug-nisse beträgt die Verjährungsfrist stets nur 6 Monate.
4.4. Mängel berechtigen den Kunden zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur, wenn Mängel unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und soweit der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Mangel steht.
4.5. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden, die er wegen Mängel der gelieferten Erzeugnisse gegen uns hat, ist ausgeschlossen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher bestehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch aus einem etwaigen Kontokorrent-Saldo, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.
5.2 Der Kunde ist zur getrennten Aufbewahrung und sachgemäßen Lagerung der uns gehörenden Waren und zur ordnungsgemäßen Versicherung verpflichtet. Wir sind berechtigt, den Nachweis des Versicherungsschutzes zu verlangen.
5.3 Der Kunde darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes verarbeiten, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Für den Fall der Verarbeitung ist schon jetzt vereinbart, dass uns an der durch die Verarbeitung entstande-nen neuen Ware ein Miteigentumsanteil zusteht der dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände entspricht. Der Kunde verwahrt die durch die Verarbeitung entstandene neue Sache für uns. Das gleiche gilt, wenn der Kunde die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbindet.
5.4 Der Kunde bleibt zum Einzug der Forderungen berechtigt. Er hat eingehende Beträge zur Befriedigung unserer fälligen Forderungen an uns abzuführen. Unsere Befugnis. die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zah-lungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und keinen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Vergleichsverfahrens gestellt hat und kein solches Verfahren eröffnet ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die Abtretung gegenüber seinen Schuldnern offen legt, uns alle zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben macht und uns die zugehöri-gen Unterlagen aushändigt.
5.5 Wir werden auf Verlangen des Kunden unsere Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freigeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und der abgetretenen Forderungen die uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen um 20 % übersteigen.
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6. Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, und zwar der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Sonstige Bestimmungen
7.1. Der Kunde ist damit einverstanden, daß wir Daten, die wir im Rahmen und aufgrund der Geschäftsbeziehungen zu ihm erhalten, im Rahmen unseres Geschäftsbetrie-bes speichern, verarbeiten und an Dritte weitergeben.
7.2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Gerlingen bzw. Stuttgart. Wir sind jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz des Kunden berechtigt.
7.3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.